Skip to main content

Privates Bau- und Architektenrecht

Privates Bau- und Architektenrecht

Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich auf das private Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Wir übernehmen die baubegleitende Betreuung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Großbauvorhaben wie auch bei kleineren Bauvorhaben mit dem Ziel, mögliche Konflikte rechtzeitig zu erkennen, zu untersuchen und einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Unserer Referenzliste können Sie entnehmen, dass wir mit unseren Beratungsleistungen an vielen großen Bauvorhaben im In- und Ausland beteiligt sind und waren.

Die Konfliktlagen bei der Durchführung von Bauvorhaben sind vielfältig. Eine frühzeitige baubegleitende Betreuung durch erfahrene Anwälte ist daher angeraten. Ein Großbauvorhaben wird von einem Team von Anwälten betreut. Für eine optimale Betreuung nehmen wir regelmäßig an Baubesprechungen teil, halten ständigen Kontakt zum Projektleiter und geben Unterstützung im vertragsrelevanten Schriftverkehr, um Rechtsfehler auszuschließen.

Unser Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen zwischen Baubeteiligten aller Art, insbesondere Werk- und Dienstverträgen
  • Vergaberecht: Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, Beratung bei der Angebotserstellung; Durchführung von Rüge- und Nachprüfungsverfahren
  • Prüfung der nachbarrechtlichen Situation und Erstellung von Nachbarvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen aus Abschlags- und Schlussrechnungen von Erfüllungs-, Mehrvergütungs- und Gewährleistungsansprüchen, sowie von Honorarforderungen von Architekten, außergerichtlich sowie in Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren; Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
  • Verträge mit Projektmanagern und -entwicklern, Projektsteuerern, Generalunternehmern und Generalübernehmern, ARGE-Verträge
  • Unterstützung beim täglichen Schriftverkehr