Immobilienrecht
Wir bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit Immobilien auftreten können.
Unsere Schwerpunkte
Mietrecht
Wir sind auch auf dem Gebiet der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung tätig.
Grundstücks- und Maklerrecht
Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Fragen rund um die Rechte von Grundstücken, insbesondere zum Grundstückskaufvertrag und zu den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken. Unsere Kanzlei erstellt Verträge jeder Art über den Kauf, die Schenkung, den Tausch, die Einbringung sowie die Belastung von Immobilien. Wir beraten zu Fragen der Bebaubarkeit von Grundstücken, der Grundstücksfinanzierung und ihre rechtliche Absicherung. Bei größeren Objekten erstellen wir auch juristische Due Diligences.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des Maklerrechts, überprüfen z.B., ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist oder ob Provisionsansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden können.
Aufgrund der vielen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Maklerrechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung ist anwaltliche Unterstützung oftmals notwendig, um seine rechtlichen Interessen auch tatsächlich durchzusetzen.
Wohnungseigentumsrecht
Es ergeben sich auch oft Probleme durch eine unzureichende Verwaltung der Wohnanlagen. Es ist z.B. zu prüfen, ob der Verwalter die vorgelegten Jahresabrechnungen und der Wirtschaftsplan rechtmäßig sind.
Wir beraten Sie z.B. zu folgenden Fragen:
- Abgrenzung Gemeinschafts-/Sondereigentum
- Bauliche Veränderungen
- Instandhaltung/Instandsetzung
- Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Sondernutzungsrechte
- Verwalter
- Wohngeld
- Beschlussanfechtung