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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir umfassend zu allen Themen des Personengesellschaftsrechts und Kapitalgesellschaftsrechts. Wir begleiten unsere Mandanten bereits bei der Gründung einer Gesellschaft und beraten insbesondere zur Wahl der Rechtsform, der Vertragsgestaltung und der Einhaltung aller notwendigen Formalitäten.

Bei bereits bestehenden Gesellschaften klären wir unsere Mandanten über ihre rechtlichen Pflichten und Ansprüche auf, beraten Sie zu Fragen der Haftung, der Umstrukturierung sowie des Umwandlungsrechts.

Wir nehmen an Gesellschafter- bzw. Aktionärsversammlungen teil. Möchten unsere Mandanten ihre Gesellschaft auflösen, aus einer Gesellschaft ausscheiden oder eine Gesellschaft oder einen Gesellschaftsanteil veräußern, helfen wir dabei, hierfür eine optimale Lösung zu finden.

Wir beraten Sie zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere zu folgenden Themen:

 

  • Entwurf, Änderung und Ergänzung von Gesellschaftsverträgen von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform
  • Änderung der Unternehmensform, Liquidation
  • Verschmelzung von Gesellschaften, Beratung bei Kapitalerhöhung und -herabsetzungen
  • Entwurf, Änderung und Ergänzung von Unternehmensverträgen jeder Art, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Betriebsführungsverträgen und Betriebspachtverträgen
  • Unterstützung beim täglichen Schriftverkehr